Garten der Erinnerung

Garten der Erinnerung


Die Ruhezeit ist die Zeit, in der eine Urne nach der Beisetzung nicht angetastet wird.
Die Ruhezeit beträgt vom Tag der Beisetzung an 15 Jahre. Ist die Ruhezeit beendet, so wird die Urne am endgültigen Aufbewahrungsort (locus exspectationis) umgebettet. Dieser Ort ist der Seerosenteich, welcher sich im „Garten der Stille“ neben der Kirche befindet. Bei dieser Umbettung wird im Garten der Erinnerung ein Namens-schild des Verstorbenen angebracht, welches bei der Grabeskirche St. Bonifatius erworben werden muss.


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