Beisetzungen

Urnenplätze



Für Einzelurnengrabstätten wird eine einheitliche Gebühr in Höhe von derzeit jeweils € 3.500,00 festgesetzt.
Für Doppelurnengrabstätten wird eine einheitliche Gebühr in Höhe von derzeit jeweils € 7.000,00 festgesetzt.
Solche Doppelurnengräber sind in allen Bereichen vorhanden. Eine einvernehmliche Platzwahl ist nur innerhalb der fertiggestellten oder der jeweiligen unmittelbar bevorstehenden, geplanten und beauftragten Bauabschnitte möglich.
Ein Anspruch auf Platzwahl besteht jedoch nicht. 

Diese Preise gelten für die Nutzungszeit von 15 Jahren Das Nutzungsrecht erlischt automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit und zwar jeweils zum Ende des Quartals, in das das Beisetzungsdatum fällt.
Für Doppelurnengrabstätten gilt ein einheitlicher Ablauf der Ruhefrist. Da somit die vereinbarte Ruhefrist erst mit der Beisetzung des Längstlebenden beginnt, ist bis zu diesem Kalenderjahr eine zusätzliche Gebühr von 1/15 des Gesamtpreises bei Erwerb der Nutzungsberechtigung zu zahlen.

In den Preisen ist enthalten:
- das vereinbarte Nutzungsrecht des Urnenplatzes
- die Beisetzung der Urne
- die Bereitstellung der Kirche für einen Gottesdienst je Urnenplatz
- eine Grabplatte in Kupfer (mit Beschriftung)
bei Doppelurnengräbern eine Gesamtgrabplatte
- die Beschriftung der Grabplatte

Für Nicht-GdG-Mitglieder werden für die Organisten- und Küstergestellung eine Gebühr von insgesamt 70,00 Euro erhoben. Es kann nach Absprache ein eigener Organist gestellt werden. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Erstattung.
Die Art und den Farbton der Grabplatte gibt die Grabeskirche bezüglich der jeweiligen Urnengrabstätte vor, um auf ein homogenes Erscheinungsbild der Grabeskirche Einfluss zu nehmen.

Die Beschriftung der Grabplatte wird über die Grabeskirche und deren Verwaltung einheitlich geregelt und in Auftrag gegeben.
Die Beschriftung umfasst den Namen des Verstorbenen (ggf. Geburtsname) sowie maximal Geburts- und Sterbedatum in einer von den Nutzungsberechtigten mit der Grabeskirche einvernehmlichen geregelten Form, ferner auf Wunsch eines von mehreren vorgegebenen Symbolen.

Je Urnengrabstätte wird ein Name nebst Geburts- und Sterbedatum eingraviert. Darüber hinaus kann zur Erinnerung an einen bereits Verstorbenen, der nicht in der Grabeskirche beerdigt ist, nach Genehmigung der Grabeskirche, eine Zusatzgravur angebracht werden. Die Kosten hierfür werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Bestattung mehrerer Aschen in einer Urne ist nicht möglich.

Die Nutzungsberechtigung hinsichtlich einer o der mehrerer Urnengrabstätten kann vor dem Todesfall erworben werden. Für weitere Informationen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
 
Beschriftung/Gravur und Symbole
Die Beschriftung der Kupferplatte ist im Kauf der Urnenlege enthalten. Werden Stein- oder Granitplatten gewünscht, kosten diese inkl. Gravur 100 Euro bzw. 160 Euro zusätzlich. Sie haben die Möglichkeit zwischen folgenden Symbolen zu wählen:


Beschriftung/Gravur und Symbole



Die Beschriftung der Kupferplatte ist im Kauf der Urnenlege enthalten. Werden Stein- oder Granitplatten gewünscht, kosten diese inkl. Gravur 100 Euro bzw. 160 Euro zusätzlich. Sie haben die Möglichkeit zwischen folgenden Symbolen zu wählen:


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